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Umwandlung, Nachfolge & M&A

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Umwandlungssteuererlass 2025 (BMF-Schreiben zur Anwendung des UmwStG)

Das BMF-Schreiben vom 02.01.2025 legt aus, wie die Finanzverwaltung das Umwandlungssteuergesetz anwendet. Es ist Auslegungsgrundlage für Umwandlungen und Einbringungen.

Zur amtlichen Quelle

Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.

Wann brauche ich das?

Der Umwandlungssteuererlass ist die Auslegungsgrundlage der Finanzverwaltung zum Umwandlungssteuergesetz (UmwStG). Er ist keine Vorlage zum Ausfüllen, sondern das Referenzwerk für die steuerliche Behandlung von Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechseln und Einbringungen.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist er vor allem dann wichtig, wenn eine Umstrukturierung ansteht, etwa der Aufbau einer Holding, die Vorbereitung einer Nachfolge oder eines Verkaufs. In der Praxis dient er als fachlicher Hintergrund der Beratung, nicht als Dokument für die Selbstbearbeitung.

Wie fülle ich es aus?

Das BMF-Schreiben vom 02.01.2025 stellt die Finanzverwaltung als PDF bereit. Sie nutzen es als Nachschlagewerk, nicht als Formular:

  • Es ersetzt das frühere BMF-Schreiben vom 11.11.2011.
  • Es berücksichtigt das KöMoG, das Wachstumschancengesetz, das Jahressteuergesetz 2024 und neuere BFH-Rechtsprechung.
  • Es gilt für alle offenen Fälle.

Wegen des Umfangs und laufender Anpassungen empfiehlt es sich, stets die aktuelle Fassung direkt beim BMF aufzurufen.

Stand: BMF-Schreiben vom 02.01.2025. Zu Umwandlungsfragen werden BMF-Vorgaben und Rechtsprechung fortlaufend fortentwickelt, bitte prüfen Sie den aktuellen Stand vor jeder Gestaltung.

Besonderheit in NRW / Bochum

Der Erlass gilt bundeseinheitlich; eine NRW-Besonderheit gibt es nicht. Umwandlungen laufen in der Umsetzung über Notar und Handelsregister, für Bochumer Gesellschaften über das Amtsgericht Bochum sowie über Anzeigen an das Finanzamt Bochum. Die steuerliche Gestaltung sollte frühzeitig begleitet werden; einen ersten Rahmen können wir in einem kostenfreien Kennenlerngespräch abstecken.

Häufige Fragen

Der Erlass vom 02.01.2025 ersetzt das BMF-Schreiben vom 11.11.2011. Er berücksichtigt unter anderem das KöMoG (Öffnung für Drittstaaten in § 1 Abs. 2 UmwStG), das Wachstumschancengesetz, das Jahressteuergesetz 2024 sowie neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Er bindet die Finanzverwaltung, nicht aber die Gerichte. Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof sind an die Auslegung des BMF nicht gebunden.

Für alle noch offenen Fälle. Er ist damit auch auf zurückliegende, noch nicht bestandskräftige Sachverhalte anzuwenden.

Geprüft am 14. Juli 2026.

Quelle: bundesfinanzministerium.de

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