valuetax
Laufende Steuern & Meldungen

ValueForms

Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA)

Wann Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben müssen, ob monatlich oder vierteljährlich, und wie die Übermittlung über ELSTER abläuft. Mit Hinweisen zu Fristen und häufigen Fehlern.

Zum amtlichen Formular

Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.

Wann brauche ich das?

Wer umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, meldet die Umsatzsteuer laufend im Voraus an das Finanzamt. Die Voranmeldung erfolgt je nach Höhe der Zahllast des Vorjahres monatlich oder vierteljährlich. Abzugeben ist sie bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums mit einer Dauerfristverlängerung einen Monat später.

Ob monatlich oder vierteljährlich gemeldet wird, gibt das Finanzamt anhand der Vorjahreswerte vor. In der Gründungsphase kann ein eigener Rhythmus gelten. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, gibt keine Voranmeldung ab.

Auch wenn in einem Zeitraum keine Umsätze anfielen, ist eine Meldung nötig, dann als Nullmeldung.

Wie fülle ich es aus?

Die Voranmeldung wird elektronisch und authentifiziert über ELSTER übermittelt (§ 18 UStG). In der Praxis kommen die Werte meist direkt aus der Buchhaltungssoftware; ein XML-Upload ist möglich.

Eingetragen werden:

  • die Umsätze nach Steuersätzen (19 % und 7 %),
  • die abziehbare Vorsteuer,
  • innergemeinschaftliche Vorgänge und Sonderfälle.

Die Zahllast oder Erstattung ergibt sich daraus automatisch. Empfehlenswert ist ein SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt, damit die Zahlung fristgerecht eingezogen wird. Häufiger Fehler ist eine verspätete Abgabe, der Verspätungszuschlag entsteht schon vor einer inhaltlichen Prüfung.

Besonderheit in NRW / Bochum

Zuständig ist das Finanzamt Ihrer Betriebsstätte. Für einen Betrieb in Bochum richtet sich die Zuständigkeit nach dem Betriebssitz; die genaue Zuordnung lässt sich über den Finanzamts-Finder der Finanzverwaltung NRW prüfen. Einen inhaltlichen Landesbezug hat die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht, das Verfahren ist bundeseinheitlich über ELSTER geregelt.

Häufige Fragen

Das richtet sich nach der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres. Bei höherer Zahllast wird monatlich gemeldet, sonst vierteljährlich. In der Gründungsphase kann ein abweichender Rhythmus gelten.

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, gibt keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab.

Ja, über die Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung.

Geprüft am 14. Juli 2026.

Quelle: elster.de

Unsicher, ob dieses Dokument in Ihrem Fall das richtige ist? Im kostenfreien Kennenlerngespräch ordnen wir Ihre Situation ein, sachlich und unverbindlich. Kennenlerngespräch buchen.