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Lohnsteuer-Anmeldung (LSt-Anmeldung)
Als Arbeitgeber melden Sie die einbehaltene Lohnsteuer an das Finanzamt. Hier lesen Sie, in welchem Rhythmus die Anmeldung fällig ist und wie sie über ELSTER läuft.
Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.
Wann brauche ich das?
Als Arbeitgeber behalten Sie die Lohnsteuer Ihrer Beschäftigten ein und führen sie an das Finanzamt ab. Die Anmeldung dieser Beträge erfolgt monatlich, vierteljährlich oder jährlich der Rhythmus richtet sich nach der Höhe der Lohnsteuer des Vorjahres. Abzugeben ist sie bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums.
Erfasst werden die einbehaltene Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Wurde in einem Zeitraum kein Arbeitslohn gezahlt, ist eine Nullmeldung nötig.
Wie fülle ich es aus?
Die Lohnsteuer-Anmeldung wird elektronisch und authentifiziert über ELSTER übermittelt. In der Praxis erzeugt das Lohnabrechnungsprogramm die Werte automatisch aus den monatlichen Abrechnungen, sodass sie nur noch übertragen werden.
Angegeben werden die Summen der einbehaltenen Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer. Wichtig ist, dass die abgeführten Beträge mit den Abrechnungen übereinstimmen, Abweichungen führen zu Rückfragen und Korrekturen. Die Zahlung sollte fristgerecht erfolgen, damit kein Verspätungszuschlag entsteht.
Besonderheit in NRW / Bochum
Zuständig ist das Betriebsstätten-Finanzamt, also das Finanzamt am Ort Ihres Betriebs. Für Arbeitgeber in Bochum richtet sich die Zuständigkeit nach dem Betriebssitz. Einen darüber hinausgehenden Landesbezug hat die Lohnsteuer-Anmeldung nicht, das Verfahren ist bundeseinheitlich über ELSTER geregelt.
Häufige Fragen
Monatlich, vierteljährlich oder jährlich, je nach Höhe der Lohnsteuer des Vorjahres. Das Finanzamt teilt den Zeitraum mit.
Nein. Die Pauschalabgaben für Minijobs laufen über die Minijob-Zentrale, nicht über die Lohnsteuer-Anmeldung.
Dann geben Sie eine Nullmeldung ab. Die Anmeldung entfällt nicht einfach.
Geprüft am 14. Juli 2026.
Quelle: elster.de
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