valuetax
Laufende Steuern & Meldungen

ValueForms

Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) inkl. Vorauszahlung und Zerlegung

Wie die Gewerbesteuer für Ihren Betrieb ermittelt wird, wann Vorauszahlungen fällig sind und was der Bochumer Hebesatz für Ihre Belastung bedeutet. Mit Hinweis zur Zerlegung bei mehreren Standorten.

Zum amtlichen Formular

Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.

Wann brauche ich das?

Jeder Gewerbebetrieb ist gewerbesteuerpflichtig und gibt jährlich eine Gewerbesteuererklärung ab. Freiberufler nach § 18 EStG sind davon ausgenommen. Neben der Jahreserklärung setzt die Gemeinde Vorauszahlungen fest, sie sind zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

Die Höhe der Vorauszahlungen ergibt sich aus der letzten Veranlagung; bei deutlich verändertem Ergebnis lässt sich eine Anpassung beim Finanzamt beantragen. Betreibt ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird die Steuer nach den §§ 28 ff. GewStG auf diese Gemeinden zerlegt.

Wie fülle ich es aus?

Die Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) wird elektronisch über ELSTER übermittelt. Sie umfasst je nach Fall zusätzliche Anlagen, etwa zur Verlustfeststellung oder zur Zerlegung.

Der Ablauf ist dreistufig:

  1. Sie ermitteln den Gewerbeertrag (Gewinn mit gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen).
  2. Das Finanzamt setzt daraus den Steuermessbetrag fest.
  3. Die Gemeinde wendet ihren Hebesatz an und erlässt den Gewerbesteuerbescheid.

Bei mehreren Standorten erfolgt die Zerlegung in der Regel nach den Arbeitslöhnen der Betriebsstätten (Anlage ZE). Die Vorauszahlungen ergeben sich aus dem Bescheid und werden nicht gesondert eingereicht.

Besonderheit in NRW / Bochum

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die tatsächliche Belastung hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab. Für Bochum liegt der Hebesatz bei 495 Prozent und damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Der Hebesatz wird vom Stadtrat beschlossen und kann sich ändern; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Beschluss.

Bei Betriebsstätten in mehreren Kommunen wird der Steuermessbetrag zerlegt, sodass jede Gemeinde ihren Anteil mit ihrem eigenen Hebesatz besteuert. Gerade bei einem hohen Bochumer Hebesatz lohnt ein genauer Blick auf die Verteilung der Arbeitslöhne.

Häufige Fragen

Nein. Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Sie gilt für Gewerbebetriebe.

Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei Kapitalgesellschaften gibt es diese Anrechnung nicht.

Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Bochum liegt bei 495 Prozent. Er wird von der Gemeinde beschlossen und kann sich ändern, bitte den aktuellen Stand prüfen.

Geprüft am 14. Juli 2026.

Quelle: elster.de

Unsicher, ob dieses Dokument in Ihrem Fall das richtige ist? Im kostenfreien Kennenlerngespräch ordnen wir Ihre Situation ein, sachlich und unverbindlich. Kennenlerngespräch buchen.