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E-Bilanz: Taxonomie 6.9 (§ 5b EStG)
Amtliches Datenschema für die elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV. Wann die Taxonomie 6.9 gilt, wie übermittelt wird und was Bilanzierer beachten müssen.
Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.
Wann brauche ich das?
Die E-Bilanz betrifft alle, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln (§ 5b EStG). Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind dann elektronisch nach einem amtlich vorgegebenen Datensatz, der Taxonomie, an das Finanzamt zu übermitteln.
Wer den Gewinn stattdessen per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, ist nicht betroffen und nutzt die Anlage EÜR.
Wie fülle ich es aus?
Die Übermittlung läuft nicht über ein Formular, sondern über Ihre Steuersoftware oder DATEV, die den Datensatz nach der jeweils gültigen Taxonomie erzeugt.
- Es ist die zum Wirtschaftsjahr passende Taxonomie-Version zu verwenden.
- Die Taxonomie 6.9 wurde am 01.04.2025 veröffentlicht; das BMF-Schreiben dazu datiert vom 10.06.2025.
- Anwendung grundsätzlich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2025 beginnen; für 2025 ist die Anwendung optional.
- Unverdichtete Kontensalden sind für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2024 zu übermitteln.
Das amtliche Datenschema stellt die Finanzverwaltung unter esteuer.de bereit.
Besonderheit in NRW / Bochum
Das Verfahren ist bundeseinheitlich; es gibt keine NRW-Abweichung. Zuständig ist das Finanzamt Bochum. Da die richtige Zuordnung der Konten zur Taxonomie über die Software erfolgt, ist die Einrichtung der Buchhaltung der entscheidende Punkt, dazu können wir Sie in einem kostenfreien Kennenlerngespräch unverbindlich einordnen.
Häufige Fragen
Grundsätzlich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2025 beginnen. Für 2025 ist die Anwendung optional. Die Taxonomie 6.9 wurde am 01.04.2025 veröffentlicht, das zugehörige BMF-Schreiben datiert vom 10.06.2025.
Unverdichtete Kontensalden sind für Wirtschaftsjahre zu übermitteln, die nach dem 31.12.2024 beginnen.
Wer den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, übermittelt keine E-Bilanz, sondern die Anlage EÜR. Die E-Bilanz betrifft die Bilanzierer nach § 5b EStG.
Geprüft am 14. Juli 2026.
Quelle: bundesfinanzministerium.de
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