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Jahresabschluss & Gewinnermittlung

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Anlage EÜR 2025: standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (§ 60 Abs. 4 EStDV)

Amtlicher Vordruck 2025 für die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Wann Sie ihn brauchen, wie Sie ihn ausfüllen und was für Bochum gilt.

Zum amtlichen Formular

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Wann brauche ich das?

Die Anlage EÜR ist die amtliche Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung). Der Gewinn ergibt sich dabei einfach aus Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, es wird keine Bilanz aufgestellt.

Sie betrifft insbesondere:

  • Freiberuflerinnen und Freiberufler (§ 18 EStG), zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, IT-Fachleute
  • kleinere Gewerbetreibende unterhalb der handelsrechtlichen Buchführungsgrenzen (§ 241a HGB), die freiwillig keine Bücher führen

Die Anlage EÜR ist eine Pflicht-Anlage zur Einkommensteuer- beziehungsweise zur Feststellungserklärung.

Wie fülle ich es aus?

Der Vordruck gliedert die Gewinnermittlung in feste Abschnitte: Angaben zum Betrieb, Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben (unter anderem Waren, Personal, Raumkosten, Kfz, Abschreibungen) und die Ermittlung des steuerlichen Gewinns.

  • Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch über ELSTER oder eine Steuersoftware. Der Papiervordruck ist nur eine Ausfüll-Vorlage.
  • Bei vorhandenem Anlagevermögen kommt die Anlage AVEÜR hinzu, bei betrieblichen Schuldzinsen gegebenenfalls die Anlage SZE.
  • Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Jahres. Für 2025 gilt das BMF-Schreiben vom 29.08.2025.
Stand: Vordruck 2025 (BMF-Schreiben vom 29.08.2025). Den jeweils aktuellen Jahrgang finden Sie über das amtliche Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

Besonderheit in NRW / Bochum

Die Anlage EÜR ist bundeseinheitlich, es gibt keinen eigenen NRW-Vordruck. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohn- oder Betriebssitz; für Bochumer Betriebe also das Finanzamt Bochum. Bei der sauberen Zuordnung von Betriebsausgaben und Abschreibungen können wir Sie in einem kostenfreien Kennenlerngespräch unverbindlich einordnen.

Häufige Fragen

Grundsätzlich ja. Die frühere Bagatellgrenze ist entfallen. Die Anlage EÜR wird elektronisch übermittelt, auch wenn Ihre Betriebseinnahmen niedrig sind.

Nur in Härtefällen auf Antrag. Der Regelweg ist die elektronische Übermittlung über ELSTER oder eine Steuersoftware. Der Papiervordruck dient sonst nur als Ausfüll-Vorlage.

Immer den Jahrgang des Veranlagungsjahres. Für das Jahr 2025 gilt der Vordruck 2025 (BMF-Schreiben vom 29.08.2025).

Geprüft am 14. Juli 2026.

Quelle: bundesfinanzministerium.de

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