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Anlage AVEÜR 2025: Anlageverzeichnis zur Einnahmenüberschussrechnung
Amtliches Beiblatt 2025 zur Anlage EÜR für Anlagevermögen und Abschreibungen (AfA). Wann Sie es brauchen, wie Sie es ausfüllen und was in Bochum gilt.
Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.
Wann brauche ich das?
Die Anlage AVEÜR ist ein Pflicht-Beiblatt zur Anlage EÜR. Sie brauchen sie, sobald Ihr Betrieb Anlagevermögen hat, für das Abschreibungen (AfA) geltend gemacht werden, etwa Maschinen, Geräte, Betriebsausstattung oder einen betrieblichen Pkw.
Das Verzeichnis macht nachvollziehbar, welche Wirtschaftsgüter im Betrieb vorhanden sind und wie sie sich steuerlich abnutzen.
Wie fülle ich es aus?
Sie listen die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den wesentlichen Werten auf:
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- die Abschreibung des Jahres (AfA)
- den Restbuchwert am Jahresende
Zugänge und Abgänge des Wirtschaftsjahres sind zu kennzeichnen; geringwertige Wirtschaftsgüter werden gegebenenfalls in einem Sammelposten geführt. Die Übermittlung erfolgt zusammen mit der Anlage EÜR elektronisch über ELSTER oder eine Steuersoftware.
Besonderheit in NRW / Bochum
Das Beiblatt ist bundeseinheitlich und Teil des EÜR-Vordruckpakets 2025 (BMF-Schreiben vom 29.08.2025). Es gibt keine NRW-Abweichung; zuständig ist das Finanzamt Bochum.
Häufige Fragen
Immer dann, wenn Sie neben der Anlage EÜR Anlagevermögen haben, für das Abschreibungen anfallen. Das Beiblatt weist die Wirtschaftsgüter, ihre Anschaffungskosten und die AfA nach.
Ein Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter wird gesondert ausgewiesen. Zugänge und Abgänge im laufenden Jahr sind zu kennzeichnen.
Geprüft am 14. Juli 2026.
Quelle: bundesfinanzministerium.de
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