valuetax
Internationales & Außensteuer

ValueForms

Bestätigung ausländischer USt-IdNr. (einfache & qualifizierte Anfrage)

Prüfen Sie die USt-IdNr. Ihrer EU-Geschäftskunden kostenfrei online beim Bundeszentralamt für Steuern, Voraussetzung für steuerfreie EU-Lieferungen.

Zum amtlichen Formular

Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.

Wann brauche ich das?

Sie brauchen die Bestätigung, bevor Sie eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder eine Leistung im Reverse-Charge-Verfahren an einen Geschäftskunden in einem anderen EU-Land abrechnen.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Ihres Kunden ist die zentrale Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 6a UStG. Ist sie im Zeitpunkt der Lieferung ungültig oder gehört sie nicht zu Ihrem Kunden, kann das Finanzamt die Steuerfreiheit versagen, dann schulden Sie die Umsatzsteuer nachträglich.

Prüfen Sie die Nummer daher:

  • bei jeder neuen Geschäftsbeziehung in der EU,
  • vor der ersten Lieferung an einen Kunden,
  • und regelmäßig bei laufenden Geschäftsbeziehungen, da Nummern ungültig werden können.

Wie fülle ich es aus?

Die Prüfung läuft über das kostenfreie Online-Portal eVatR des Bundeszentralamts für Steuern. Seit dem 20. Juli 2025 ist ausschließlich die Online-Abfrage möglich, die frühere telefonische oder schriftliche Anfrage entfällt.

  1. Eigene Nummer bereithalten. Anfrageberechtigt sind nur Inhaber einer deutschen USt-IdNr.
  2. Einfache Anfrage stellen. Geben Sie Ihre deutsche und die ausländische USt-IdNr. ein. Das Ergebnis zeigt, ob die Nummer gültig ist.
  3. Qualifiziert nachfragen. Für den Beleg fragen Sie zusätzlich qualifiziert ab, dabei werden Name, Ort, Postleitzahl und Straße Ihres Kunden abgeglichen. Die qualifizierte Anfrage setzt zwingend eine vorherige einfache Anfrage voraus.
  4. Nachweis archivieren. Drucken oder speichern Sie das Ergebnis und legen Sie es zu Ihren Buchhaltungsunterlagen. Nur der qualifizierte Nachweis ist belegtauglich.

In der laufenden Buchhaltung übernimmt die Kanzlei diese Prüfungen für Sie und dokumentiert sie prüfungssicher.

Besonderheit in NRW / Bochum

Das Verfahren ist bundeseinheitlich und hat keinen Landesbezug, für Unternehmen in Bochum gilt derselbe Online-Weg wie überall in Deutschland.

Wichtig ist allein der Zeitpunkt: Der qualifizierte Nachweis sollte zum Zeitpunkt der Lieferung vorliegen. Ein Nachweis, der erst Monate später eingeholt wird, überzeugt die Betriebsprüfung nur eingeschränkt.

Häufige Fragen

Die einfache Anfrage sagt nur, ob eine USt-IdNr. gültig ist. Die qualifizierte Anfrage gleicht zusätzlich Name, Ort, Postleitzahl und Straße ab und ist damit für den Buchnachweis geeignet.

Nein. Die einfache wie die qualifizierte Bestätigungsanfrage über das Online-Portal eVatR ist kostenfrei.

Ja. Bewahren Sie den qualifizierten Nachweis (Ergebnisausdruck) für die Umsatzsteuer-Prüfung auf.

Geprüft am 14. Juli 2026.

Quelle: bzst.de

Unsicher, ob dieses Dokument in Ihrem Fall das richtige ist? Im kostenfreien Kennenlerngespräch ordnen wir Ihre Situation ein, sachlich und unverbindlich. Kennenlerngespräch buchen.