valuetax
Internationales & Außensteuer

ValueForms

EORI-Nummer beantragen (Zoll)

Die EORI-Nummer identifiziert Ihr Unternehmen gegenüber dem Zoll. Ab 1. Oktober 2026 ist der Antrag nur noch über das Zoll-Portal möglich. So beantragen Sie sie.

Zum amtlichen Formular

Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.

Wann brauche ich das?

Sie brauchen eine EORI-Nummer, sobald Ihr Unternehmen mit dem Zoll in Berührung kommt, also Waren aus einem Land außerhalb der EU einführt oder in ein Drittland ausführt.

EORI steht für „Economic Operators Registration and Identification". Die Nummer identifiziert Ihr Unternehmen eindeutig gegenüber allen Zollbehörden in der EU und wird bei jeder Zollanmeldung benötigt. Ohne sie können Ein- und Ausfuhren nicht abgewickelt werden.

Relevant ist das Thema vor allem, wenn Sie:

  • Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren,
  • Waren in Nicht-EU-Länder exportieren,
  • oder erstmals im Drittlandshandel tätig werden.

Wie fülle ich es aus?

Die Beantragung ist kostenfrei und läuft über das Zoll-Portal. Der Zugang erfolgt mit einem ELSTER-Zertifikat.

  1. Zoll-Portal aufrufen. Melden Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat an.
  2. EORI-Verwaltung öffnen. Wählen Sie im Portal die Funktion zur Beantragung einer EORI-Nummer.
  3. Angaben machen. Tragen Sie die Stammdaten Ihres Unternehmens ein.
  4. Antrag absenden. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu einer Woche.

Wichtige Umstellung 2026: Ab dem 1. Oktober 2026 ist die Beantragung, Änderung und Beendigung ausschließlich über das Zoll-Portal möglich. Der bisherige Papiervordruck 0870 kann nur noch übergangsweise bis zum 30. September 2026 genutzt werden. Wenn Sie ohnehin eine EORI-Nummer benötigen, beantragen Sie sie am besten direkt online.

Besonderheit in NRW / Bochum

Die EORI-Nummer wird zentral von der Generalzolldirektion vergeben, es gibt keinen Landes- oder Standortbezug. Für Unternehmen in Bochum gilt derselbe bundesweite Weg über das Zoll-Portal.

Da die Nummer bundesweit einheitlich ist, benötigen Sie sie nur einmal je Unternehmen, unabhängig davon, über welchen Zollort Sie Waren abwickeln.

Häufige Fragen

Jeder Wirtschaftsbeteiligte, der zollrechtliche Handlungen mit Drittländern vornimmt, also Waren aus Nicht-EU-Ländern ein- oder dorthin ausführt.

Nein, die Beantragung ist kostenfrei.

Bei der Online-Beantragung in der Regel bis zu einer Woche.

Geprüft am 14. Juli 2026.

Quelle: zoll.de

Unsicher, ob dieses Dokument in Ihrem Fall das richtige ist? Im kostenfreien Kennenlerngespräch ordnen wir Ihre Situation ein, sachlich und unverbindlich. Kennenlerngespräch buchen.