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NV-Bescheinigung: Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Der amtliche Antrag auf eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung, wenn das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die Bank keine Kapitalertragsteuer einbehalten soll.

Zum amtlichen Formular

Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.

Wann brauche ich das?

Eine NV-Bescheinigung ist sinnvoll, wenn Ihr voraussichtliches Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, Sie aber Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags haben. Dann behält die Bank ohne Bescheinigung Kapitalertragsteuer ein, die Sie erst später zurückholen müssten.

  • Typische Fälle: Kinder, Rentner, mitarbeitende Angehörige mit geringem Einkommen
  • Voraussetzung: Gesamteinkünfte inklusive Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 € für Einzelpersonen, 24.696 € für Zusammenveranlagte)

Wie fülle ich es aus?

Der Antrag wird beim Wohnsitz-Finanzamt gestellt. Darin schätzen Sie Ihre voraussichtlichen Einkünfte und weisen sie nach.

  • Amtliches Antragsformular aus dem BMF-Formularmanagement ausfüllen
  • Beim zuständigen Finanzamt einreichen
  • Die ausgestellte Bescheinigung legen Sie Ihrer Bank vor, der Steuerabzug entfällt dann
Die Beträge des Grundfreibetrags ändern sich jährlich. Wir verlinken deshalb den amtlichen Vordruck statt einer eigenen Kopie.

Besonderheit in NRW / Bochum

Materiell gibt es keine NRW-Besonderheit; der Antrag geht an Ihr örtliches Finanzamt in NRW. Ob im Einzelfall die NV-Bescheinigung oder der Freistellungsauftrag der bessere Weg ist, ordnen wir gern für Sie ein, auch im Rahmen eines kostenfreien Kennenlerngesprächs.

Häufige Fragen

Die NV-Bescheinigung passt, wenn die Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag liegen und das gesamte Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Sie ersetzt dann den Freistellungsauftrag.

In der Regel wird sie für drei Jahre ausgestellt.

Häufig ja, weil Kinder oft ein geringes Gesamteinkommen haben. Das sollte im Einzelfall geprüft werden.

Geprüft am 14. Juli 2026.

Quelle: finanzamt.nrw.de

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