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Grundsteuer & Grunderwerbsteuer

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Grunderwerbsteuer: Sätze der Bundesländer im Überblick

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Grundstücken und Immobilien an. Der Satz ist Ländersache und reicht bundesweit von 3,5 bis 6,5 Prozent. In NRW gilt seit 2015 ein Satz von 6,5 Prozent. Diese Übersicht ordnet die Sätze ein.

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Wann brauche ich das?

Diese Übersicht ist für Sie relevant, wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen oder eine grundbesitzende Gesellschaft erwerben. Die Grunderwerbsteuer ist regelmäßig einer der größten Nebenkostenposten beim Erwerb und lässt sich vorab genau kalkulieren.

Der Steuersatz wird von den Bundesländern festgelegt und kann per Landesgesetz geändert werden. Deshalb lohnt ein Blick auf die aktuelle Satzhöhe des Landes, in dem das Grundstück liegt.

Wie fülle ich es aus?

Diese Seite ist kein Formular. Sie zeigt die Steuersätze der Länder. Maßgeblich ist stets das Land, in dem das Grundstück liegt.

  • 6,5 Prozent
    Länder: NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • 6,0 Prozent
    Länder: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
  • 5,5 Prozent
    Länder: Baden-Württemberg (unter anderem)
  • 5,0 Prozent
    Länder: Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Sachsen (unter anderem)
  • 3,5 Prozent
    Länder: Bayern (unverändert seit 2006)

Die bundesweite Spanne reicht von 3,5 bis 6,5 Prozent. Der NRW-Satz von 6,5 Prozent gilt seit dem 01.01.2015. Quellen: eigene Zusammenstellung aus Fachquellen, abgerufen und geprüft am 14.07.2026. Hinweis: Die amtliche Landesseite der Finanzverwaltung NRW nennt selbst keinen Prozentsatz, sondern beschreibt nur den Steuergegenstand; die Satzhöhe ist als datierte Eigenangabe zu verstehen. Einzelsätze anderer Länder können sich kurzfristig per Landesgesetz ändern, prüfen Sie diese vor einer Kaufentscheidung bei der jeweiligen Landesquelle.

Ein Rechenbeispiel für NRW: Bei einem Kaufpreis von 360.000 Euro betragen 6,5 Prozent rund 23.400 Euro Grunderwerbsteuer. In Bayern wären es bei 3,5 Prozent rund 12.600 Euro.

Besonderheit in NRW / Bochum

NRW gehört mit 6,5 Prozent zur höchsten Satzgruppe. Für einen Immobilienerwerb in Bochum bedeutet das einen entsprechend hohen Einmalbetrag, den Sie in Ihre Gesamtkalkulation einplanen sollten.

Die rechtliche Grundlage der Grunderwerbsteuer ist bundeseinheitlich im Grunderwerbsteuergesetz geregelt; nur der Satz ist Ländersache. Die Steuer wird über das für die Belegenheit des Grundstücks zuständige Finanzamt festgesetzt. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch ist.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall

Diese Seite ist von unserer Kanzlei erstellt und gibt allgemeine Hinweise für eine erste Orientierung. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall (§ 57a StBerG). Für Vollständigkeit und Aktualität können wir keine Gewähr übernehmen; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage. Im Zweifel sprechen Sie uns bitte an.

Häufige Fragen

In der Regel trägt der Käufer die Grunderwerbsteuer. Nach dem Gesetz sind allerdings beide Vertragsparteien Gesamtschuldner. Wer die Steuer wirtschaftlich trägt, wird üblicherweise im Kaufvertrag geregelt.

Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb an. Die Grundsteuer zahlen Sie laufend jedes Jahr für den Besitz des Grundstücks. Es sind zwei verschiedene Steuern.

In bestimmten Fällen kann mitverkauftes bewegliches Inventar gesondert ausgewiesen werden, da es nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Ob und in welchem Umfang das zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte vorher geprüft werden.

Geprüft am 14. Juli 2026.

Rechtsgrundlage: finanzverwaltung.nrw.de

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