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Handelsregister-Anmeldung (Registerportal der Länder)
Wann Ihre Rechtsform ins Handelsregister muss, wie die Anmeldung über den Notar abläuft und wofür das Registerportal der Länder dient. Ein Überblick für Gründung, Nachfolge und Umwandlung.
Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.
Wann brauche ich das?
Bestimmte Rechtsformen müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Das gilt für die GmbH, die UG, die AG, die OHG, die KG und den eingetragenen Kaufmann (e.K.). Die Eintragung entsteht bei der Gründung und muss auch bei späteren Änderungen aktualisiert werden, etwa beim Wechsel der Geschäftsführung, bei Kapitalmaßnahmen oder bei einer Umwandlung.
Auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung spielt das Handelsregister eine zentrale Rolle, weil dort die verbindlichen Verhältnisse einer Gesellschaft öffentlich dokumentiert sind.
Eine GbR muss in der Regel nicht ins Register. Seit dem MoPeG kann sie sich aber freiwillig als eingetragene GbR (eGbR) eintragen lassen, das ist zum Beispiel dann sinnvoll oder nötig, wenn die Gesellschaft Grundstücke oder Gesellschaftsanteile halten soll.
Wie fülle ich es aus?
Die eigentliche Anmeldung füllen Sie nicht selbst aus. Sie läuft immer über einen Notar: Er beglaubigt die Anmeldung und übermittelt sie elektronisch an das zuständige Registergericht (§ 12 HGB).
Der Ablauf in Kürze:
- Der Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Gründungsunterlagen werden beim Notar beurkundet.
- Der Notar meldet die Gesellschaft elektronisch beim Registergericht an.
- Nach der Eintragung können Sie das Ergebnis über das Registerportal der Länder einsehen und kontrollieren.
Das Portal handelsregister.de dient vor allem der Einsicht: Sie können dort in das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister aller Länder schauen. Für die Anmeldung selbst brauchen Sie es nicht, die läuft über den Notar.
Welche Unterlagen der Notar im Einzelfall benötigt und in welcher Reihenfolge die Schritte bei Ihnen sinnvoll sind, lässt sich vorab besprechen, etwa in einem kostenfreien Kennenlerngespräch.
Besonderheit in NRW / Bochum
Für den Bezirk Bochum ist das zuständige Registergericht das örtlich zuständige Amtsgericht. Das gemeinsame Registerportal der Länder wird vom Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen betrieben. Am Ablauf ändert das nichts, die Anmeldung erfolgt bundesweit einheitlich über den Notar.
Häufige Fragen
Nein. Die Anmeldung zum Handelsregister muss notariell beglaubigt und vom Notar elektronisch an das Registergericht übermittelt werden (§ 12 HGB).
Die Einsicht in die Registerdaten ist ein unverbindlicher Service. Amtlich beglaubigte Auszüge sind kostenpflichtig.
Grundsätzlich nicht. Eine Eintragung ist nur nötig, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird, oder freiwillig als eingetragene GbR (eGbR) seit dem MoPeG.
Geprüft am 14. Juli 2026.
Quelle: handelsregister.de
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