ValueForms
Gewerbeanmeldung Bochum (GewA 1) inkl. Um- und Abmeldung
So melden Sie in Bochum ein Gewerbe an, um oder ab. Hier erfahren Sie, wann die Anmeldung nötig ist, wie das Online-Verfahren über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW läuft und welche Gebühren anfallen.
Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.
Wann brauche ich das?
Wer in Bochum eine stehende gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, muss diese beim Gewerbeamt anmelden, vor oder bei Beginn der Tätigkeit. Das betrifft Handwerk, Handel, Gastronomie, E-Commerce und viele weitere Bereiche.
Freiberufler nach § 18 EStG brauchen keine Gewerbeanmeldung. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit als Gewerbe oder als freiberuflich gilt, sollten Sie das vor der Anmeldung klären, die Einordnung hat Folgen für Gewerbesteuer und Kammerzugehörigkeit.
Neben der Anmeldung gibt es zwei weitere Fälle: die Ummeldung, wenn Sie den Betrieb verlegen oder die Tätigkeit erweitern, und die Abmeldung, wenn Sie den Betrieb aufgeben. Für jeden dieser Vorgänge gibt es ein eigenes Formular.
Wie fülle ich es aus?
Die Anmeldung läuft in Bochum online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Nach dem Absenden erhalten Sie eine PDF-Quittung, die ohne Unterschrift und Siegel als Bescheinigung gilt.
Bereithalten sollten Sie:
- Personendaten und einen gültigen Ausweis.
- Die genaue Anschrift der Betriebsstätte.
- Eine möglichst genaue Beschreibung der Tätigkeit sie bestimmt, welche Stellen informiert werden und ob eine Erlaubnis nötig ist.
- Bei juristischen Personen die Angaben aus dem Handelsregister.
Die Gebühren in Bochum: 26 Euro für natürliche Personen, 33 Euro für juristische Personen, 13 Euro je weiterem Vertreter, die Abmeldung ist kostenfrei, eine Ersatzbescheinigung kostet 15 Euro. Häufiger Fehler ist eine zu vage Tätigkeitsbeschreibung, sie führt später oft zu Rückfragen oder Nachmeldungen.
Besonderheit in NRW / Bochum
Das Gewerbeamt in Bochum ist das Ordnungs- und Veterinäramt. Nach der Anmeldung meldet das Amt Ihren Betrieb automatisch an das Finanzamt, an die IHK oder Handwerkskammer und gegebenenfalls an die zuständige Berufsgenossenschaft weiter.
Wichtig: Diese automatische Weitermeldung ersetzt nicht Ihre eigenen Pflichten. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geben Sie weiterhin selbst über ELSTER ab, und bei der Berufsgenossenschaft müssen Sie sich in der Regel eigenständig anmelden.
Häufige Fragen
Nein. Freiberufler nach § 18 EStG (etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Berater) melden kein Gewerbe an. Sie geben aber trotzdem den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ab.
Ja. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt zwar automatisch, doch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Sie separat über ELSTER abgeben.
Die Abmeldung ist in Bochum kostenfrei. Für die Anmeldung fallen 26 Euro (natürliche Person) beziehungsweise 33 Euro (juristische Person) an.
Geprüft am 14. Juli 2026.
Quelle: bochum.de
Unsicher, ob dieses Dokument in Ihrem Fall das richtige ist? Im kostenfreien Kennenlerngespräch ordnen wir Ihre Situation ein, sachlich und unverbindlich. Kennenlerngespräch buchen.