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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Kapitalgesellschaft / Genossenschaft
Mit diesem ELSTER-Fragebogen melden Sie eine neu gegründete GmbH, UG, AG oder Genossenschaft beim Finanzamt an. Hier erfahren Sie, wann er fällig ist und welche Angaben Sie vorbereiten sollten.
Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.
Wann brauche ich das?
Nach der notariellen Gründung und der Eintragung ins Handelsregister muss jede Kapitalgesellschaft steuerlich erfasst werden. Das betrifft die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt), die AG, die KGaA, die SE sowie Genossenschaften.
Der Fragebogen ist verpflichtend und wird elektronisch über ELSTER abgegeben, nach der Handelsregistereintragung, aber zügig und vor dem eigentlichen Start des Geschäftsbetriebs. Erst darüber erhält die Gesellschaft ihre Steuernummer.
Anders als bei Einzelunternehmern zahlt die Kapitalgesellschaft Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf ihren Gewinn. Aus Ihren Angaben leitet das Finanzamt die Vorauszahlungen ab. Sind Beteiligungen an anderen Gesellschaften geplant, etwa in einer Holding-Struktur, sind die Beteiligungsverhältnisse hier besonders wichtig.
Gerade bei GmbH-Gründungen mit mehreren Gesellschaftern oder einer geplanten Holding lohnt sich eine saubere Weichenstellung von Beginn an. Solche Strukturfragen lassen sich vorab besprechen, etwa in einem kostenfreien Kennenlerngespräch.
Wie fülle ich es aus?
Sie füllen den Fragebogen in ELSTER aus und senden ihn authentifiziert ab. Diese Angaben sollten Sie bereithalten:
- Gesellschaftsdaten: Firma, Anschrift, Gegenstand des Unternehmens, Wirtschaftsjahr.
- Geschäftsführung und Gesellschafter mit ihren Beteiligungsquoten. Beteiligungen an anderen Gesellschaften sind für Holding-Strukturen relevant.
- Prognose zu Umsatz und Gewinn für die Körperschaft- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
- Bankverbindung der Gesellschaft und gegebenenfalls das SEPA-Lastschriftmandat.
- Angaben zur Gewinnermittlung (bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich Bilanz).
Häufiger Fehler: den Fragebogen zu spät abzugeben oder die Beteiligungsverhältnisse ungenau darzustellen. Die Angaben sollten mit dem Gesellschaftsvertrag und der Gesellschafterliste übereinstimmen.
Besonderheit in NRW / Bochum
Zuständig ist das Finanzamt am Ort der Geschäftsleitung. Für Gesellschaften mit Sitz in Bochum ist das jeweils örtlich zuständige Finanzamt maßgeblich; die genaue Zuordnung prüfen Sie über den Finanzamts-Finder der Finanzverwaltung. Beim Fragebogen selbst gibt es keine landesspezifische Besonderheit, das Verfahren läuft bundesweit einheitlich über ELSTER.
Häufige Fragen
Die steuerliche Erfassung erfolgt nach der Eintragung ins Handelsregister, sollte aber zügig danach geschehen, vor der operativen Aufnahme des Geschäftsbetriebs.
Nein. Die Gründungsurkunde und der Handelsregistereintrag ersetzen den Fragebogen nicht. Die steuerliche Erfassung ist ein eigener, verpflichtender Schritt.
Ja. Die UG ist eine Kapitalgesellschaft und wird über denselben Fragebogen steuerlich erfasst wie die GmbH.
Geprüft am 14. Juli 2026.
Quelle: elster.de
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