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Betriebsnummer beantragen (Bundesagentur für Arbeit)

Die Betriebsnummer ist der Schlüssel für alle Sozialversicherungsmeldungen Ihrer Beschäftigten. Hier erfahren Sie, wann Sie sie brauchen und wie Sie sie online bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Zum amtlichen Formular

Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.

Wann brauche ich das?

Die Betriebsnummer ist die eindeutige Kennung Ihres Betriebs gegenüber der Sozialversicherung. Ohne sie können keine Meldungen für Ihre Beschäftigten übermittelt werden, sie ist damit die Voraussetzung für jede ordnungsgemäße Lohnabrechnung.

Sie brauchen die Betriebsnummer, sobald Sie den ersten Mitarbeiter einstellen egal ob sozialversicherungspflichtig oder geringfügig (Minijob). Solange Sie ohne Personal arbeiten, ist keine Betriebsnummer erforderlich.

Beantragen Sie die Nummer rechtzeitig vor dem ersten Beschäftigungsbeginn, damit die Anmeldung zur Sozialversicherung fristgerecht erfolgen kann.

Wie fülle ich es aus?

Die Beantragung läuft online über den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Der Ablauf:

  • Sie tragen die Daten Ihres Betriebs ein (Anschrift, Wirtschaftszweig, Ansprechpartner).
  • Die Nummer wird in der Regel automatisch und meist sofort vergeben und angezeigt.
  • Eine schriftliche Bestätigung folgt per Post.

Wichtiger Hinweis: Seit 2024 kann für die Betriebsnummer die Unternehmensnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft) benötigt werden. Prüfen Sie deshalb vor der Beantragung, ob Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft bereits registriert sind. Die konkrete aktuelle Regelung erfragen Sie am besten direkt beim Betriebsnummern-Service.

In der Praxis übernimmt die Beantragung oft die Lohnbuchhaltung im Zuge der ersten Einstellung. Bei welcher Berufsgenossenschaft Sie sich zuerst anmelden und wie die Reihenfolge sinnvoll ist, lässt sich vorab klären.

Besonderheit in NRW / Bochum

Der Betriebsnummern-Service ist zentral organisiert und arbeitet bundeseinheitlich, es gibt keinen Landesbezug und keine Bochum-spezifische Besonderheit. Die Nummer gilt bundesweit.

Häufige Fragen

Nein. Die Betriebsnummer wird erst nötig, wenn Sie den ersten sozialversicherungspflichtigen oder geringfügig Beschäftigten einstellen.

Nein. Die Beantragung beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit ist kostenfrei.

Ja. Die Betriebsnummer gilt bundesweit und wird zentral vom Betriebsnummern-Service vergeben.

Geprüft am 14. Juli 2026.

Quelle: arbeitsagentur.de

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