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Berufsgenossenschaft anmelden / zuständige BG finden (DGUV)
Jedes Unternehmen mit Beschäftigten muss sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre BG finden und welche Frist gilt.
Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.
Wann brauche ich das?
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Ihre Beschäftigten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Träger sind die Berufsgenossenschaften (BG). Jedes Unternehmen mit Beschäftigten muss sich dort anmelden und zwar innerhalb einer Woche nach Gründung (§ 192 SGB VII).
Anders als bei vielen anderen Stellen gibt es kein zentrales Anmeldeformular. Zuständig ist immer die BG Ihrer Hauptbranche, und jede BG hat ihr eigenes Verfahren „Unternehmen anmelden".
Auch als Unternehmer ohne Angestellte sollten Sie die Zuständigkeit klären: Je nach Branche sind Sie selbst pflichtversichert oder können sich freiwillig versichern. Wird die Anmeldung versäumt, drohen Nachforderungen und im Schadensfall Lücken im Versicherungsschutz.
Wie fülle ich es aus?
Der Weg führt in zwei Schritten:
- Zuständige BG ermitteln über die DGUV-Zuständigkeitsseite, den Serviceportal-Finder oder telefonisch über die DGUV-Infoline.
- Bei der ermittelten BG anmelden dort nutzen Sie das jeweilige Online-Formular „Unternehmen anmelden".
Zur Orientierung, welche BG typischerweise zuständig ist:
- Handwerk: BG BAU oder BGHM
- Gastronomie: BGN
- Handel und E-Commerce: BGHW
- Verwaltung und Agenturen: VBG
- Gesundheits- und Pflegeberufe: BGW
Bereithalten sollten Sie die Betriebsdaten, die Art der Tätigkeit und Angaben zu Zahl und Entgelt der Beschäftigten. Häufiger Fehler: die Meldefrist von einer Woche zu übersehen oder die Anmeldung mit der automatischen Weitermeldung des Gewerbeamts zu verwechseln.
Besonderheit in NRW / Bochum
Die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften ist bundesweit und branchenbezogen geregelt, nicht kommunal. Für einen Betrieb in Bochum gilt dieselbe BG-Zuordnung wie überall in Deutschland; maßgeblich ist Ihre Branche, nicht der Standort.
Häufige Fragen
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Hauptbranche Ihres Betriebs, es ist immer genau eine BG zuständig. Über den DGUV-Finder oder die Infoline ermitteln Sie sie.
Sie sind selbst meldepflichtig. Das Gewerbeamt informiert die BG in manchen Fällen, das ersetzt Ihre eigene Anmeldung aber nicht.
Eine Anmeldung ist in der Regel auch dann nötig. Der Beitrag kann gering ausfallen, und Unternehmer sind je nach Branche pflicht- oder freiwillig versichert.
Geprüft am 14. Juli 2026.
Quelle: dguv.de
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