ValueForms
SEPA-Lastschriftmandat für Personen- und Betriebssteuern (Finanzamt NRW)
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat zieht das Finanzamt Ihre Steuern zum Fälligkeitstag ein. So füllen Sie den Vordruck aus und reichen ihn ein. Für NRW gilt der Landesvordruck; bei Steuernummern in anderen Bundesländern nutzen Sie den jeweiligen Landesvordruck.
Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.
Wann brauche ich das?
Sie brauchen das SEPA-Lastschriftmandat, wenn das Finanzamt Ihre Steuerzahlungen bequem und fristsicher von Ihrem Konto einziehen soll, statt dass Sie jede Zahlung selbst überweisen.
Das lohnt sich besonders bei wiederkehrenden Zahlungen wie:
- Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen,
- Umsatzsteuer-Vorauszahlungen,
- Lohnsteuer-Anmeldungen.
Der große Vorteil: Sie versäumen keine Zahlungsfrist mehr und vermeiden damit Säumniszuschläge. Das Finanzamt bucht immer erst zum Fälligkeitstag ab.
Wie fülle ich es aus?
Der Vordruck ist kurz. Sie tragen ein:
- Steuernummer(n). Für jede Steuernummer wird eine eigene Mandatsreferenz vergeben.
- Bankverbindung. IBAN und Kontoinhaber.
- Umfang. Welche Steuerarten eingezogen werden sollen.
- Unterschrift. Das Mandat muss unterschrieben sein.
Für die Einreichung haben Sie zwei Wege: digital über ELSTER als „Sonstige Nachricht" oder unterschrieben in Papierform beim zuständigen Finanzamt.
Das Mandat ist jederzeit widerrufbar. Beachten Sie außerdem: Wird ein Mandat 36 Monate lang nicht für einen Einzug genutzt, verfällt es nach den SEPA-Regeln und muss neu erteilt werden.
Besonderheit in NRW / Bochum
Für Unternehmen und Privatpersonen in Bochum gilt der Vordruck der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung; zuständig ist das Finanzamt Bochum.
Wichtig bei mehreren Betriebsstätten: Die Finanzverwaltung ist Ländersache, und jedes Bundesland stellt einen eigenen, abweichend gestalteten Vordruck bereit. Maßgeblich ist immer das Land, in dem das jeweilige Finanzamt Ihre Steuernummer führt:
- Nordrhein-Westfalen: der oben verlinkte NRW-Vordruck (Finanzamt Bochum und übrige NRW-Finanzämter).
- Bayern, Baden-Württemberg und die weiteren Länder: jeweils der Landesvordruck der dortigen Finanzverwaltung; Layout und Bezeichnung weichen ab (in Baden-Württemberg etwa unter der Bezeichnung „SEPA Kasse").
Wenn Sie außerhalb von NRW eine Steuernummer haben, verwenden Sie also den Vordruck des betreffenden Landes. Bei mehreren Standorten in verschiedenen Bundesländern unterstützt Sie die Kanzlei bei der richtigen Zuordnung und der Erteilung je Steuernummer.
Häufige Fragen
Das Risiko ist gering. Eine Lastschrift ist innerhalb der gesetzlichen Frist erstattungsfähig, und Sie können das Mandat jederzeit widerrufen.
Sie können je Steuerart und Steuernummer wählen, ob eingezogen werden soll, etwa für Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder Lohnsteuer.
Das SEPA-Mandat richtet sich nach dem Finanzamt, das die jeweilige Steuernummer führt. Für NRW nutzen Sie den NRW-Vordruck, für andere Länder den dortigen Landesvordruck. Bei mehreren Standorten unterstützt Sie die Kanzlei bei der Zuordnung.
Ja. Wird ein SEPA-Mandat 36 Monate lang nicht genutzt, verfällt es und muss neu erteilt werden.
Geprüft am 14. Juli 2026.
Quelle: finanzamt.nrw.de
Unsicher, ob dieses Dokument in Ihrem Fall das richtige ist? Im kostenfreien Kennenlerngespräch ordnen wir Ihre Situation ein, sachlich und unverbindlich. Kennenlerngespräch buchen.