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Unternehmensnachfolge: Fahrplan und Zeitachse
Ein strukturierter Fahrplan für die Unternehmensnachfolge in Phasen: von der Bestandsaufnahme über Bewertung und Struktur bis zur Übergabe und der Absicherung des Übergebers. Mit den wichtigsten steuerlichen Weichenstellungen.
Die Punkte dieser Checkliste stehen auf dieser Seite. Es gibt dazu keinen Download. Über die Druckansicht nehmen Sie die Übersicht auf Papier oder als PDF mit.
Wann brauche ich das?
Eine Unternehmensnachfolge ist kein einzelner Termin, sondern ein Prozess über mehrere Jahre. Ob die Übergabe familienintern, an Mitarbeiter (Management-Buy-out) oder an einen externen Erwerber erfolgt, je früher sie geplant wird, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt und desto ruhiger lässt sich der Übergang steuern.
Dieser Fahrplan ordnet die Nachfolge in Phasen und zeigt, welche Fragen wann anstehen. Er hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und die steuerlichen Weichen rechtzeitig zu stellen, statt unter Zeitdruck zu entscheiden.
Der Fahrplan ist ein Rahmen. Welche Schritte in Ihrem Fall in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, hängt von der Unternehmensstruktur, der familiären Situation und Ihren Zielen ab.
Wie fülle ich es aus?
Arbeiten Sie die Phasen der Reihe nach durch und halten Sie zu jedem Punkt Ihren Stand fest:
Phase 1, Bestandsaufnahme (früher Vorlauf) - Ziele klären: Zeitpunkt, Wunschnachfolger, Versorgung des Übergebers - Unternehmen ordnen: Verträge, Abhängigkeiten vom Inhaber, offene Themen - Familien- und Gesellschaftersituation aufnehmen
Phase 2, Bewertung und Analyse - Unternehmenswert ermitteln (siehe Unterlagenliste zur Unternehmensbewertung) - Steuerliche Ausgangslage prüfen: stille Reserven, Betriebsaufspaltung, Sonderbetriebsvermögen - Finanzierungs- und Versorgungsbedarf des Übergebers klären
Phase 3, Struktur festlegen - Übertragungsweg wählen: Verkauf, Schenkung, Kombination - Gegebenenfalls Vorabstruktur schaffen (z. B. Holding über eine Einbringung nach § 20 UmwStG) - Verschonung für Betriebsvermögen prüfen (§§ 13a, 13b ErbStG) und Behaltens-/Lohnsummenfristen einplanen - Bei stufenweiser Schenkung die Zehn-Jahres-Freibeträge der Schenkungsteuer einbeziehen
Phase 4, Umsetzung und Übergabe - Verträge gestalten und notariell umsetzen - Einarbeitung und Übergabe der operativen Verantwortung - Anzeigen und Meldungen (Finanzamt, Register, gegebenenfalls Kammern)
Phase 5, Absicherung und Nachlauf - Versorgung des Übergebers absichern (z. B. Nießbrauch, Ruhegehalt, Kaufpreisrate) - Behaltensfristen überwachen, damit Verschonungen nicht rückwirkend entfallen - Testament und Regelungen für den Notfall abstimmen
Der richtige Zeitpunkt und die passende Struktur lassen sich vorab besprechen, etwa in einem kostenfreien Kennenlerngespräch.
Besonderheit in NRW / Bochum
Die steuerlichen Regeln zur Nachfolge gelten bundeseinheitlich. Ergänzend zur steuerlichen Beratung bietet die Region eigene Anlaufstellen: Die IHK Mittleres Ruhrgebiet in Bochum unterstützt bei der Nachfolgevermittlung, für die notarielle Umsetzung stehen Notare vor Ort zur Verfügung. Zuständig für die steuerliche Abwicklung ist das Finanzamt Bochum.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall
Diese Seite ist von unserer Kanzlei erstellt und gibt allgemeine Hinweise für eine erste Orientierung. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall (§ 57a StBerG). Für Vollständigkeit und Aktualität können wir keine Gewähr übernehmen; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage. Im Zweifel sprechen Sie uns bitte an.
Häufige Fragen
Sinnvoll ist ein Vorlauf von mehreren Jahren. So bleibt Zeit, das Unternehmen zu ordnen, den Nachfolger einzuarbeiten und steuerliche Gestaltungen wie stufenweise Übertragungen mit Bedacht umzusetzen.
Die persönlichen Freibeträge der Schenkungsteuer können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Eine frühzeitige, gestaffelte Übertragung kann die Steuerbelastung mindern, ob das im Einzelfall passt, hängt von der Gesamtsituation ab.
Für begünstigtes Betriebsvermögen sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine weitgehende Verschonung vor (§§ 13a, 13b ErbStG), die an Lohnsummen- und Behaltensfristen gebunden ist.
Geprüft am 14. Juli 2026.
Rechtsgrundlage: gesetze-im-internet.de
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