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Dauerfristverlängerung + Sondervorauszahlung (Umsatzsteuer)
Wie Sie mit der Dauerfristverlängerung einen Monat mehr Zeit für die Umsatzsteuer-Voranmeldung gewinnen und wann dafür eine Sondervorauszahlung fällig wird.
Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.
Wann brauche ich das?
Die Dauerfristverlängerung verschafft Ihnen einen Monat mehr Zeit für die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Statt bis zum 10. des Folgemonats geben Sie dann bis zum 10. des übernächsten Monats ab. Das ist sinnvoll, wenn die Buchhaltung regelmäßig knapp vor der Frist fertig wird.
Wer monatlich meldet, muss dafür eine Sondervorauszahlung leisten, sie beträgt ein Elftel der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Wer vierteljährlich meldet, erhält die Verlängerung ohne Sondervorauszahlung.
Wie fülle ich es aus?
Der Antrag wird elektronisch über ELSTER gestellt. Es gibt zwei Vordrucke:
- für Monatszahler die Dauerfristverlängerung mit Sondervorauszahlung,
- für Vierteljahreszahler die Dauerfristverlängerung ohne Sondervorauszahlung.
Der Antrag ist einmalig zu stellen und gilt fort. Monatszahler melden die Sondervorauszahlung jährlich bis zum 10. Februar neu an und zahlen sie zum selben Termin. Am Jahresende wird die geleistete Sondervorauszahlung wieder angerechnet, sodass sie den Liquiditätsvorteil nicht dauerhaft aufhebt.
Besonderheit in NRW / Bochum
Die Dauerfristverlängerung ist bundeseinheitlich über ELSTER geregelt und hat keinen Landesbezug. Zuständig für Antrag und Anrechnung bleibt das Finanzamt Ihrer Betriebsstätte, für Bochumer Betriebe das nach dem Betriebssitz zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen
Der Antrag gilt fort, bis Sie ihn widerrufen. Neu anzumelden ist bei Monatszahlern nur die Sondervorauszahlung, jährlich bis zum 10. Februar.
Nein. Die Dauerfristverlängerung gilt als genehmigt, wenn das Finanzamt sie nicht ablehnt.
Sie wird auf die letzte Voranmeldung des Jahres angerechnet, in der Regel auf den Dezember beziehungsweise das vierte Quartal.
Geprüft am 14. Juli 2026.
Quelle: elster.de
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