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Grundsteuer & Grunderwerbsteuer

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Differenzierte Grundsteuer-Hebesätze Bochum 2026 (Stand vorläufig, Gerichtsverfahren läuft)

Bochum wendet 2026 getrennte Grundsteuer-Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke an. Die genannten Sätze geben den Ratsbeschluss vom 19.03.2026 wieder. Die Zulässigkeit ist gerichtlich nicht bestätigt und Gegenstand eines laufenden Verfahrens. Dieses Merkblatt ordnet den Stand ein.

Zur amtlichen Quelle

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Wann brauche ich das?

Dieses Merkblatt ist für Sie relevant, wenn Sie in Bochum Grundbesitz haben, besonders bei Nichtwohn- und Gewerbegrundstücken, für die der höhere Hebesatz gilt und um den derzeit vor Gericht gestritten wird.

Der Hebesatz ist kein Formular, das Sie ausfüllen. Die Stadt wendet ihn auf den vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessbetrag an und bestimmt damit die endgültige Höhe Ihrer Grundsteuer. Für Sie geht es deshalb vor allem darum, Ihren Bescheid richtig einzuordnen.

Stand vorläufig, gerichtlich nicht bestätigt. Die hier genannten Hebesätze geben den Ratsbeschluss vom 19.03.2026 wieder. Ob die differenzierten Sätze rechtlich zulässig sind, ist Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens und noch nicht rechtskräftig entschieden. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor jeder Entscheidung bei der Stadt Bochum und lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.

Wie fülle ich es aus?

Die Stadt Bochum hält für 2026 getrennte Hebesätze aufrecht (Beschlussstand 19.03.2026):

  • Wohngrundstücke (Grundsteuer B)
    Hebesatz 2026: 715 Prozent
    Rechtlicher Stand: Ratsbeschluss 19.03.2026, vorläufig
  • Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B)
    Hebesatz 2026: 1.190 Prozent
    Rechtlicher Stand: Ratsbeschluss 19.03.2026, vorläufig, Kern des Rechtsstreits
  • Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
    Hebesatz 2026: gesondert festgesetzt
    Rechtlicher Stand: siehe Satzung der Stadt

Quellen: Stadt Bochum, gegengeprüft über mehrere unabhängige Berichte, abgerufen und geprüft am 14.07.2026. Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Satzung der Stadt.

So gehen Sie vor: Ihre Grundsteuer ergibt sich, indem der Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Messbescheid angewendet wird. Grundsteuerwertbescheid, Messbescheid und Grundsteuerbescheid sind drei getrennte Bescheide mit jeweils eigener Einspruchsfrist von einem Monat. Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist, sprechen Sie uns an, eine Erfolgsaussage ist wegen des offenen Verfahrens nicht möglich.

Besonderheit in NRW / Bochum

NRW hat den Kommunen über eine Öffnungsklausel erlaubt, für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze festzulegen. Bochum nutzt diese Möglichkeit und genau das ist Gegenstand des Rechtsstreits.

Der Streitstand im Überblick, jeweils mit Datum und Quelle:

  • Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte am 04.12.2025 die höheren Nichtwohn-Hebesätze mehrerer Ruhrgebietsstädte (unter anderem Bochum) für unwirksam. Begründung: Eine rein fiskalische Rechtfertigung verstoße gegen die Steuergerechtigkeit.
  • Die betroffenen Städte legten Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ein; eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig wurde zugelassen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
  • Gegenläufig hielt das Verwaltungsgericht Düsseldorf differenzierte Hebesätze (Fall Hilden, März 2026) grundsätzlich für zulässig. Die Rechtsprechung ist damit uneinheitlich; eine höchstrichterliche Klärung wird frühestens 2026/2027 erwartet.

Für Ihre Praxis heißt das: keine vorschnellen Schritte. Ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnt, ist eine Einzelfallfrage. Wir schauen uns Ihren Bescheid gern im Rahmen eines kostenfreien Kennenlerngesprächs an.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall

Diese Seite ist von unserer Kanzlei erstellt und gibt allgemeine Hinweise für eine erste Orientierung. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall (§ 57a StBerG). Für Vollständigkeit und Aktualität können wir keine Gewähr übernehmen; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage. Im Zweifel sprechen Sie uns bitte an.

Häufige Fragen

Das lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt von Ihrem konkreten Bescheid und der Grundstücksart ab. Wegen der laufenden Berufung ist eine Einzelfallprüfung sinnvoll. Ein Erfolg lässt sich nicht zusagen. Gern klären wir Ihre Situation in einem kostenfreien Kennenlerngespräch.

Das ist offen. Ob und in welchem Umfang es Rückzahlungen gibt, hängt von der Rechtskraft der Entscheidungen und einer möglichen Neuregelung der Satzung ab. Verbindliche Aussagen sind derzeit nicht möglich.

Im Kern richtet sich das Verfahren gegen die höheren Hebesätze für Nichtwohngrundstücke. Die Bewertung der Rechtslage kann sich aber ändern, sobald die Obergerichte entschieden haben.

Geprüft am 14. Juli 2026.

Rechtsgrundlage: bochum.de

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