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IHK-Zugehörigkeit bei der IHK Mittleres Ruhrgebiet (Bochum)
Als Gewerbebetrieb im Kammerbezirk gehören Sie ohne eigenen Antrag automatisch der IHK an. Hier erfahren Sie, was das für Beitrag und Pflichten bedeutet und wo die Grenze zur Handwerkskammer liegt.
Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.
Wann brauche ich das?
Die Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer entsteht automatisch nämlich kraft Gesetz, sobald Sie einen Gewerbebetrieb im Kammerbezirk führen und gewerbesteuerpflichtig sind. Sie müssen sich nicht anmelden, und ein Austritt ist nicht möglich.
Relevant wird das Thema für Sie vor allem beim Beitrag und beim IHK-Bescheid. Der Beitrag setzt sich in der Regel aus einem Grundbeitrag und einer Umlage auf den Gewerbeertrag zusammen.
Nicht betroffen sind reine Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte, die ihren eigenen Kammern angehören, sowie Handwerksbetriebe, für die die Handwerkskammer zuständig ist.
Wie fülle ich es aus?
Es gibt nichts auszufüllen, die Zugehörigkeit besteht automatisch, und die IHK meldet sich in der Regel nach Ihrer Gewerbeanmeldung bei Ihnen.
Was Sie tun können:
- Ihren voraussichtlichen Beitrag über die IHK-Seite zu Mitgliedschaft und Beiträgen abschätzen (dort finden Sie den Beitragsrechner), Grundlage sind Rechtsform und Gewerbeertrag.
- Als Existenzgründer prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine zeitweise Beitragsfreistellung erfüllen.
- Die Angaben im IHK-Bescheid mit Ihren tatsächlichen Zahlen abgleichen.
Besonderheit in NRW / Bochum
Für Bochum ist die IHK Mittleres Ruhrgebiet zuständig. Ihr Kammerbezirk umfasst nach Angaben der IHK Bochum, Herne, Witten und Hattingen.
Wichtig für die Abgrenzung: Handwerksbetriebe gehören nicht zur IHK, sondern zur Handwerkskammer. Bei Mischbetrieben mit gewerblichem und handwerklichem Anteil kann eine Zugehörigkeit zu beiden Kammern bestehen, welche Einordnung für Ihren Betrieb gilt, lässt sich vorab klären.
Häufige Fragen
Nein. Die Zugehörigkeit entsteht automatisch kraft Gesetz mit der Gewerbesteuerpflicht. Es ist kein Antrag nötig, ein Austritt ist nicht möglich.
Für kleine Existenzgründer ist unter bestimmten Voraussetzungen eine zeitweise Beitragsfreistellung vorgesehen. Die genauen Bedingungen prüfen Sie bei der IHK.
Das richtet sich nach der Tätigkeit: Handwerksbetriebe gehören zur Handwerkskammer, gewerbliche Betriebe zur IHK. Mischbetriebe können beiden angehören.
Geprüft am 14. Juli 2026.
Quelle: ihk.de
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