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Gründung & Rechtsform

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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Personengesellschaft / -gemeinschaft

Mit diesem ELSTER-Fragebogen melden Sie eine neu gegründete Personengesellschaft oder -gemeinschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) beim Finanzamt an. Hier erfahren Sie, wann er nötig ist und wie Sie ihn ausfüllen.

Zum amtlichen Formular

Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.

Wann brauche ich das?

Sobald sich mehrere Personen zu einer gemeinsamen Tätigkeit zusammenschließen, entsteht eine Personengesellschaft oder -gemeinschaft und die muss steuerlich erfasst werden. Betroffen sind unter anderem die GbR (auch als Arbeitsgemeinschaft), die OHG, die KG, die GmbH & Co. KG sowie Grundstücks- und Erbengemeinschaften.

Für jede Gesellschaft geben Sie einen eigenen Fragebogen ab. Die Abgabe ist Pflicht und erfolgt elektronisch über ELSTER, in der Regel innerhalb eines Monats nach Gründung.

Der Fragebogen ist wichtig, weil bei Personengesellschaften der Gewinn zunächst auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und dann auf die Beteiligten verteilt wird. Damit das Finanzamt diese Verteilung sauber abbilden kann, braucht es von Anfang an die Angaben zu allen Gesellschaftern und ihren Anteilen.

Gerade bei der Gründung lohnt sich ein Blick auf die Struktur, Beteiligungsquoten, Haftung und die spätere Gewinnverteilung wirken sich steuerlich unterschiedlich aus. Solche Fragen lassen sich vorab klären, etwa in einem kostenfreien Kennenlerngespräch.

Wie fülle ich es aus?

Sie füllen den Fragebogen in ELSTER aus. Bereithalten sollten Sie:

  • Angaben zur Gesellschaft: Name, Anschrift, Art und Beginn der Tätigkeit, Wirtschaftsjahr.
  • Alle Gesellschafter/Beteiligten mit ihren Beteiligungsquoten, die Grundlage für die spätere Gewinnverteilung.
  • Art der Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz) sowie eine Schätzung von Umsatz und Gewinn für die Vorauszahlungen.
  • Bankverbindung der Gesellschaft und gegebenenfalls das SEPA-Lastschriftmandat.
  • Bei einer Arbeitsgemeinschaft zusätzlich die passende Anlage (Anlage ARGE).

Häufiger Fehler: unklare oder abweichende Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen. Diese sollten mit dem Gesellschaftsvertrag übereinstimmen, sonst kommt es später bei der Gewinnfeststellung zu Rückfragen.

Besonderheit in NRW / Bochum

Maßgeblich ist das Finanzamt am Ort der Geschäftsleitung beziehungsweise der Betriebsstätte. Bei Grundstücksgemeinschaften kann für die gesonderte Feststellung ein anderes Finanzamt zuständig sein. Eine landesspezifische Besonderheit gibt es beim Fragebogen selbst nicht, das Verfahren ist bundesweit einheitlich. Für Gesellschaften im Raum Bochum ist das örtlich zuständige Finanzamt maßgeblich.

Häufige Fragen

Ja. Auch eine GbR ohne Handelsregistereintrag muss steuerlich erfasst werden, der Fragebogen ist unabhängig von der Registereintragung Pflicht.

Die Abgabe erfolgt authentifiziert über das ELSTER-Zertifikat eines Beteiligten oder eines Bevollmächtigten.

Ja. Die Gesellschaft wird gesondert und einheitlich festgestellt und erhält eine eigene Steuernummer; die Gesellschafter versteuern ihren Gewinnanteil zusätzlich privat.

Geprüft am 14. Juli 2026.

Quelle: elster.de

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