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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Einzelunternehmen

Mit diesem ELSTER-Fragebogen melden Sie Ihre selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit als Einzelunternehmer beim Finanzamt an. Hier erfahren Sie, wann Sie ihn brauchen und worauf es beim Ausfüllen ankommt.

Zum amtlichen Formular

Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.

Wann brauche ich das?

Sobald Sie eine selbstständige, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit als Einzelperson aufnehmen, meldet das Finanzamt Sie steuerlich nur, wenn Sie diesen Fragebogen abgeben. Er ist der erste offizielle Schritt zwischen Ihnen und dem Finanzamt.

Die Abgabe ist Pflicht und muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit erfolgen, elektronisch über ELSTER. Das gilt für gewerbliche Einzelunternehmer genauso wie für Freiberufler (Ärzte, Berater, Kreative) und für Land- und Forstwirtschaft.

Auch wenn Sie zunächst nur nebenberuflich oder in kleinem Umfang starten, kommen Sie an dem Fragebogen nicht vorbei. Erst über ihn erhalten Sie Ihre Steuernummer, ohne die Sie keine ordnungsgemäße Rechnung schreiben können.

Wenn Sie noch unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit als Gewerbe oder als freiberuflich gilt oder ob die Kleinunternehmerregelung für Sie sinnvoll ist, lässt sich das im Vorfeld klären, etwa in einem kostenfreien Kennenlerngespräch.

Wie fülle ich es aus?

Sie füllen den Fragebogen direkt in Ihrem ELSTER-Zugang aus und senden ihn authentifiziert über Ihr Zertifikat ab. Diese Angaben sollten Sie bereithalten:

  • Persönliche Daten und Angaben zum Betrieb (Anschrift, Art der Tätigkeit, Beginn).
  • Prognose zu Umsatz und Gewinn für das laufende und das folgende Jahr, daraus leitet das Finanzamt Ihre Vorauszahlungen ab. Schätzen Sie realistisch, nicht zu optimistisch.
  • Bankverbindung und, falls gewünscht, das SEPA-Lastschriftmandat, damit Steuern und Erstattungen reibungslos laufen.
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Hier entscheiden Sie, ob Sie Umsatzsteuer ausweisen oder nicht. Diese Wahl hat Folgen für Ihre Preise und den Vorsteuerabzug.
  • Soll- oder Ist-Versteuerung: ob die Umsatzsteuer nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird.

Häufiger Fehler: die Umsätze zu hoch anzusetzen und dann unnötig hohe Vorauszahlungen zu leisten. Ebenso wichtig ist die Kleinunternehmer-Entscheidung, sie lässt sich nicht beliebig oft ändern und sollte zur Kundenstruktur passen.

Besonderheit in NRW / Bochum

Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Betriebssitz. Für die Zuordnung nutzen Sie den Finanzamts-Finder der Finanzverwaltung; eine landesspezifische Besonderheit gibt es beim Fragebogen selbst nicht, das Verfahren läuft bundesweit einheitlich über ELSTER. Für Betriebe im Raum Bochum ist das jeweils örtlich zuständige Finanzamt maßgeblich.

Häufige Fragen

Ja. Der Fragebogen ist unabhängig von der Kleinunternehmerregelung Pflicht. Sie treffen die Wahl nach § 19 UStG sogar genau in diesem Formular.

Nein. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und vergibt die Steuernummer anschließend. Bis dahin können ein paar Wochen vergehen.

Ja. Im Fragebogen wird die Weichenstellung getroffen, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen oder zur Regelbesteuerung optieren.

Geprüft am 14. Juli 2026.

Quelle: elster.de

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