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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärung: Formulare NRW
Die amtlichen Erklärungsformulare der Finanzverwaltung NRW für Erbschaft- und Schenkungsteuer. Vor allem relevant bei der Übertragung von Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteilen.
Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.
Wann brauche ich das?
Diese Formulare kommen zum Einsatz, wenn Vermögen von einer Person auf eine andere übergeht, durch Erbfall oder durch Schenkung. Im unternehmerischen Zusammenhang steht dabei die Übertragung von Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteilen im Vordergrund, etwa bei der Regelung der Nachfolge.
- Nach Aufforderung durch das Finanzamt (die Erklärung wird in der Regel angefordert)
- Zwingend im Kontext von Anteils- und Betriebsübertragungen
- Je Erwerber wird eine Erklärung mit den passenden Anlagen erstellt
Wie fülle ich es aus?
Die Finanzverwaltung NRW stellt die Erklärungsformulare, die Anlagen für Erwerber sowie die Anlagen zu Steuerbefreiungen und -entlastungen und die zugehörigen Anleitungen bereit.
- Erklärung plus Anlagen je Erwerber
- Bei Betriebsvermögen zusätzlich die Bewertungs- und Verschonungsanlagen
- Für die Verschonungsbedarfsprüfung ist § 28a ErbStG einschlägig
Besonderheit in NRW / Bochum
Zuständigkeit und Formulare liegen bei der Finanzverwaltung NRW; das materielle Recht ist bundeseinheitlich. Wir betrachten Erbschaft und Schenkung vor allem als Teil der Unternehmensnachfolge, also aus Sicht der Gesellschafter und des Betriebsvermögens. Wie sich eine Übertragung strukturieren lässt, besprechen wir gern in einem kostenfreien Kennenlerngespräch, ohne ein bestimmtes steuerliches Ergebnis zu versprechen.
Häufige Fragen
Zunächst ist die Anzeige des Erwerbs erforderlich. Die eigentliche Steuererklärung fordert das Finanzamt anschließend an.
Ja. Es gibt unterschiedliche Erklärungsformulare, sortiert nach dem jeweiligen Stichtag.
Geprüft am 14. Juli 2026.
Quelle: finanzamt.nrw.de
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