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Checkliste für den Wechsel zum Steuerberater

Ein Steuerberaterwechsel ist jederzeit möglich. Diese Checkliste zeigt die Schritte: vom Kündigen des alten Mandats über die Vollmacht bis zur geordneten Übergabe der Unterlagen. Die Inhalte finden Sie auch inline auf der Seite /steuerberater-wechseln.

Die Punkte dieser Checkliste stehen auf dieser Seite. Es gibt dazu keinen Download. Über die Druckansicht nehmen Sie die Übersicht auf Papier oder als PDF mit.

Wann brauche ich das?

Diese Checkliste hilft Ihnen, wenn Sie mit Ihrer bisherigen steuerlichen Betreuung wechseln möchten, etwa wegen Erreichbarkeit, Umzug oder weil Sie eine bestimmte Spezialisierung suchen. Ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich.

Sie hilft dabei, den Übergang geordnet zu gestalten, Fristen zu sichern und Doppelarbeit zu vermeiden. Die gleichen Inhalte finden Sie auch als Inline-Text auf der Seite `/steuerberater-wechseln`; diese Fassung ist die Download-Variante für Ihre Unterlagen.

Wie fülle ich es aus?

Gehen Sie diese Schritte durch:

  • Neue Kanzlei auswählen und ein Kennenlerngespräch führen.
  • Bisheriges Mandat kündigen auf Kündigungsform und laufende Fristen achten.
  • Vollmacht erteilen und die Ummeldung in der Vollmachtsdatenbank veranlassen (§ 80/80a AO).
  • Unterlagen anfordern: Buchführung, Jahresabschlüsse, Bescheide, Verträge und digitale Daten.
  • Zwischenstände klären: Stand der laufenden Buchhaltung, offene Erklärungen, noch nicht abgeschlossene Vorgänge.
  • Offene Honorare prüfen, da hieran ein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen bestehen kann (§ 273 BGB).
  • Fristen sichern: anstehende Abgabe- und Zahlungstermine nicht aus dem Blick verlieren.

Wichtig: Es besteht ein Anspruch auf Herausgabe Ihrer Unterlagen (§ 66 StBerG, § 675 BGB).

Besonderheit in NRW / Bochum

Der Wechsel selbst hat keinen Landesbezug; die genannten Schritte gelten bundesweit. Für die Ummeldung in der Vollmachtsdatenbank ist im Raum Bochum die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe zuständig.

Wenn Sie einen Wechsel erwägen, klärt die Kanzlei den Ablauf und die Übergabe mit Ihnen, gern zunächst in einem kostenfreien Kennenlerngespräch.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall

Diese Seite ist von unserer Kanzlei erstellt und gibt allgemeine Hinweise für eine erste Orientierung. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall (§ 57a StBerG). Für Vollständigkeit und Aktualität können wir keine Gewähr übernehmen; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage. Im Zweifel sprechen Sie uns bitte an.

Häufige Fragen

Ja. Ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich. Eine saubere Übergabe der Unterlagen und Zwischenstände erleichtert den Übergang.

Ja, es besteht ein Herausgabeanspruch (§ 66 StBerG, § 675 BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht kann bei offenen Honoraren bestehen (§ 273 BGB).

Übergangsweise kann das vorkommen. Eine klare Abgrenzung der Leistungen und eine saubere Übergabe halten den Aufwand gering.

Geprüft am 14. Juli 2026.

Rechtsgrundlage: gesetze-im-internet.de

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