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Checkliste: Unterlagen für die Unternehmensgründung
Welche Unterlagen und Angaben Sie für den Start Ihres Unternehmens zusammenstellen sollten: von der Gewerbeanmeldung über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bis zur Entscheidung über die Kleinunternehmerregelung.
Die Punkte dieser Checkliste stehen auf dieser Seite. Es gibt dazu keinen Download. Über die Druckansicht nehmen Sie die Übersicht auf Papier oder als PDF mit.
Wann brauche ich das?
Diese Checkliste hilft Ihnen in der Gründungsphase, bevor und während Sie Ihr Unternehmen anmelden. Sie sorgt dafür, dass Sie die nötigen Unterlagen vollständig beisammen haben und keine Anmeldung übersehen.
Hintergrund: Die Aufnahme einer betrieblichen Tätigkeit ist dem Finanzamt anzuzeigen (§ 138 AO). Ein gut vorbereiteter Start vermeidet Rückfragen und Verzögerungen bei der Vergabe der Steuernummer.
Wie fülle ich es aus?
Stellen Sie diese Unterlagen und Entscheidungen zusammen:
- Ausweisdokument und persönliche Daten der Gründer.
- Rechtsform-Entscheidung (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, GmbH/UG), bei Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag.
- Gewerbeanmeldung bei der Stadt (§ 14 GewO), sofern kein freier Beruf nach § 18 EStG.
- Handelsregistereintrag, falls die Rechtsform ihn erfordert.
- Genaue Tätigkeitsbeschreibung und eine Umsatz- und Gewinnprognose für das Gründungsjahr.
- Bankverbindung des Betriebs.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung seit 2021 elektronisch über ELSTER verpflichtend.
- Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.
Reihenfolge: erst Gewerbe- beziehungsweise Handelsregisteranmeldung, dann die steuerliche Erfassung über den Fragebogen.
Besonderheit in NRW / Bochum
In Bochum melden Sie das Gewerbe beim Ordnungs- und Veterinäramt der Stadt an; die Steuernummer vergibt das Finanzamt Bochum.
Prüfen Sie die Kleinunternehmergrenzen und weitere Betragsgrenzen jeweils am aktuellen Rechtsstand, da sie sich ändern können. Bei der Rechtsformwahl und der richtigen Ausfüllung des Fragebogens begleitet Sie die Kanzlei, gern zunächst in einem kostenfreien Kennenlerngespräch.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall
Diese Seite ist von unserer Kanzlei erstellt und gibt allgemeine Hinweise für eine erste Orientierung. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall (§ 57a StBerG). Für Vollständigkeit und Aktualität können wir keine Gewähr übernehmen; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage. Im Zweifel sprechen Sie uns bitte an.
Häufige Fragen
Zuerst die Gewerbe- oder Handelsregisteranmeldung, danach die steuerliche Erfassung. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geben Sie anschließend über ELSTER ab.
Ja. Seit 2021 ist der Fragebogen elektronisch über ELSTER verpflichtend, auch für Freiberufler, die kein Gewerbe anmelden.
Nach Abgabe des Fragebogens dauert es in der Regel einige Wochen, bis das Finanzamt die Steuernummer vergibt.
Geprüft am 14. Juli 2026.
Rechtsgrundlage: gesetze-im-internet.de
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