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Digitalisierung & GoBD

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GoBD-Konformität: Selbstcheck-Checkliste

Ein strukturierter Selbstcheck zur GoBD-Konformität: von der Belegsicherung über Unveränderbarkeit und Datenzugriff bis zur Verfahrensdokumentation. Auf Basis des GoBD-Schreibens in der Fassung vom 14.07.2025.

Die Punkte dieser Checkliste stehen auf dieser Seite. Es gibt dazu keinen Download. Über die Druckansicht nehmen Sie die Übersicht auf Papier oder als PDF mit.

Wann brauche ich das?

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) betreffen jeden, der Bücher führt oder Aufzeichnungen macht. Sie legen fest, wie digitale Buchführung ordnungsmäßig abläuft, von der Belegerfassung bis zum Datenzugriff bei einer Prüfung.

Dieser Selbstcheck hilft Ihnen, den Stand Ihrer Buchführung strukturiert zu überprüfen und typische Lücken zu erkennen, bevor eine Betriebsprüfung darauf stößt. Er eignet sich als regelmäßiger Kontrollpunkt, etwa einmal im Jahr.

Die Checkliste ersetzt keine fachliche Beurteilung, gibt aber eine gute Orientierung, wo Ihr Betrieb steht.

Wie fülle ich es aus?

Gehen Sie die Punkte durch und halten Sie fest, was erfüllt ist und wo Handlungsbedarf besteht:

1. Belegsicherung - Zu jedem Geschäftsvorfall liegt ein Beleg vor (kein Buchen ohne Beleg) - Belege werden zeitnah gesichert und eindeutig zugeordnet - Eingehende E-Rechnungen werden im Originalformat archiviert

2. Zeitgerechte Erfassung - Geschäftsvorfälle werden innerhalb angemessener Frist erfasst - Kasseneinnahmen werden täglich festgehalten

3. Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit - Buchungen und Belege sind gegen nachträgliche, nicht erkennbare Änderungen geschützt - Änderungen sind protokolliert (Änderungshistorie) - Die Buchführung ist für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar

4. Aufbewahrung - Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO werden eingehalten - Digitale Unterlagen sind maschinell auswertbar gespeichert - Format und Konvertierung entsprechen den Vorgaben (beide Fassungen kennzeichnen, sofern konvertiert wird)

5. Datenzugriff - Die Finanzverwaltung kann bei einer Prüfung auf die Daten zugreifen (unmittelbar, mittelbar oder per Datenträgerüberlassung, Z1, Z2, Z3)

6. Verfahrensdokumentation und Kontrollen - Für jedes buchführungsrelevante IT-System liegt eine Verfahrensdokumentation vor - Ein internes Kontrollsystem (IKS) sichert Vollständigkeit und Richtigkeit - Die Dokumentation ist aktuell (Versionierung)

Grundlage sind die §§ 145 bis 147 der Abgabenordnung und das GoBD-Schreiben in der Fassung vom 14.07.2025. Wo Ihr Betrieb steht und welche Punkte vorrangig anzugehen sind, lässt sich vorab besprechen, etwa in einem kostenfreien Kennenlerngespräch.

Besonderheit in NRW / Bochum

Die GoBD gelten bundeseinheitlich. Für Bochumer Betriebe erfolgt eine Prüfung durch das Finanzamt Bochum beziehungsweise die zuständige Betriebsprüfungsstelle in Nordrhein-Westfalen. Eine landesrechtliche Besonderheit besteht nicht.

Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall

Diese Seite ist von unserer Kanzlei erstellt und gibt allgemeine Hinweise für eine erste Orientierung. Sie ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall (§ 57a StBerG). Für Vollständigkeit und Aktualität können wir keine Gewähr übernehmen; maßgeblich ist die jeweils geltende Rechtslage. Im Zweifel sprechen Sie uns bitte an.

Häufige Fragen

Nein. Der Selbstcheck hilft Ihnen, typische Schwachstellen zu erkennen und Ihre Buchführung zu ordnen. Eine abschließende Beurteilung der GoBD-Konformität hängt vom Einzelfall ab und sollte fachlich begleitet werden.

Ja. Die GoBD gelten für alle Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen. Der Umfang der Anforderungen richtet sich aber risikoorientiert nach Größe und Komplexität des Betriebs.

Cloud-Lösungen sind zulässig, wenn sie GoBD-konform ausgestaltet sind, insbesondere hinsichtlich Unveränderbarkeit, Datensicherung, Aufbewahrung und Datenzugriff für die Finanzverwaltung.

Geprüft am 14. Juli 2026.

Rechtsgrundlage: gesetze-im-internet.de

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