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SV-Meldungen im Überblick (SV-Meldeportal)
Welche Meldungen Arbeitgeber an die Sozialversicherung schicken müssen und wie das SV-Meldeportal dabei hilft, wenn keine eigene Lohnsoftware im Einsatz ist.
Der Link öffnet die amtliche Seite in einem neuen Tab, dort erhalten Sie immer die aktuelle Fassung.
Wann brauche ich das?
Sobald Sie Beschäftigte haben, entstehen laufend Meldungen an die Sozialversicherung: die Anmeldung bei Beginn und die Abmeldung bei Ende einer Beschäftigung, Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen sowie Beitragsnachweise an die Einzugsstellen. Diese Meldungen sind elektronisch zu übermitteln (DEÜV-Verfahren).
Das SV-Meldeportal ist ein Weg, diese Meldungen abzugeben, wenn Sie keine eigene Lohnsoftware mit Meldefunktion einsetzen. Betrieben wird es von der ITSG, der IT-Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Praxis läuft die Abrechnung häufig über ein Lohnprogramm oder über die Kanzlei, dann werden die Meldungen dort erstellt.
Wie fülle ich es aus?
Wer das SV-Meldeportal nutzt, registriert sich einmalig und gibt die Meldungen anschließend elektronisch an die zuständigen Einzugsstellen (Krankenkassen) ab. Die Krankenkasse leitet die Beiträge an Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung weiter.
Für die Meldungen brauchen Sie unter anderem die Betriebsnummer, die Sozialversicherungsnummer der Beschäftigten sowie die Angaben zu Entgelt und Beschäftigungszeitraum. Wird die Lohnbuchhaltung an eine Kanzlei oder ein Lohnbüro übergeben, entfällt die eigene Registrierung, die Meldungen erfolgen dann im Abrechnungssystem.
Besonderheit in NRW / Bochum
Die Sozialversicherungsmeldungen sind bundeseinheitlich geregelt und werden über die gesetzlichen Krankenkassen als Einzugsstellen abgewickelt. Für einen Betrieb in Bochum gilt dasselbe Verfahren wie überall in Deutschland, einen Landesbezug gibt es nicht.
Häufige Fragen
Nur, wenn Sie kein eigenes Lohnabrechnungsprogramm mit DEÜV-Funktion nutzen. Läuft die Lohnbuchhaltung über eine geeignete Software oder über die Kanzlei, erfolgen die Meldungen dort.
Das sind die elektronischen Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherung, etwa An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen und Beitragsnachweise.
Im Rahmen der Lohnbuchhaltung werden die Meldungen in der Regel dort erstellt und übermittelt.
Geprüft am 14. Juli 2026.
Quelle: info.sv-meldeportal.de
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