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Arbeitgeber & Lohn

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Hinweis für Arbeitgeber

Seit 2023 rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten gesetzlich versicherter Beschäftigter elektronisch bei der Krankenkasse ab. Was das für Ihre Abläufe bedeutet.

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Wann brauche ich das?

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. Der Papierdurchschlag der Krankschreibung für den Arbeitgeber entfällt bei gesetzlich Versicherten. Stattdessen müssen Sie als Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten aktiv bei der Krankenkasse abrufen.

Das betrifft jede Krankmeldung gesetzlich versicherter Beschäftigter. Der Mitarbeiter muss sich weiterhin krankmelden und die Arbeitsunfähigkeit anzeigen, die Nachweis- und Meldepflichten bleiben also bestehen; nur der Weg des Nachweises hat sich geändert.

Wie fülle ich es aus?

Der Abruf erfolgt elektronisch, unter anderem über das SV-Meldeportal oder das Lohnabrechnungsprogramm. Der Ablauf:

  1. Der Mitarbeiter meldet die Arbeitsunfähigkeit und lässt sie ärztlich feststellen.
  2. Sie rufen die eAU mit der Sozialversicherungsnummer bei der zuständigen Krankenkasse ab.
  3. Jeder Arbeitsunfähigkeitszeitraum ist einzeln abzurufen.

In der Praxis übernimmt diesen Schritt häufig die Lohnbuchhaltung oder die bevollmächtigte Kanzlei. Für privat Versicherte gelten teils abweichende Regeln, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Besonderheit in NRW / Bochum

Das eAU-Verfahren ist bundeseinheitlich geregelt und wird über die gesetzlichen Krankenkassen abgewickelt. Für einen Betrieb in Bochum gelten dieselben Abläufe wie überall in Deutschland, einen Landesbezug gibt es nicht.

Häufige Fragen

Für gesetzlich Versicherte entfällt der Papierdurchschlag für den Arbeitgeber. Die Pflicht, sich krankzumelden und die Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen, bleibt bestehen.

Privat Versicherte sind teilweise ausgenommen. Für Minijobber im Privathaushalt gelten Sonderfälle, diese bitte im Einzelfall prüfen.

Der Arbeitgeber oder eine bevollmächtigte Lohnbuchhaltung beziehungsweise Kanzlei ruft die Daten bei der Krankenkasse ab.

Geprüft am 14. Juli 2026.

Quelle: info.sv-meldeportal.de

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